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Banking: Bankverbindung und Zahlungsabgleich

Wie Sie Ihr Geschäftskonto anbinden, Zahlungen automatisch zuordnen lassen.

Banking: Bankverbindung und Zahlungsabgleich

Wo: Finanzen → Banking

Die Bankverbindung anbinden

Wo: Finanzen → Banking → „Konto verbinden" (oder „Alle verwalten")

Damit NexDeck Zahlungseingänge auf Ihrem Geschäftskonto automatisch Ihren Rechnungen zuordnen kann, verbinden Sie dort auf der Seite „Bankkonten verwalten" Ihr Geschäftskonto. Danach sehen Sie unter Finanzen → Banking eine Übersicht: Ihre verbundenen Konten, die Transaktionen, dazugehörige Rechnungen und die letzten Zuordnungen. Ihre Kanzlei sieht diese Übersicht ebenfalls (Rolle Steuerberater), dazu den Bankabgleich. Sie kann dort Zahlungseingänge Rechnungen zuordnen und Zuordnungen aufheben; ein Bankkonto verbinden oder Umsätze abrufen kann sie nicht.

Automatischer Zahlungsabgleich

Wo: Finanzen → Banking → „Alle verwalten" (Seite „Bankkonten verwalten")

Ob eine eingehende Zahlung automatisch einer Rechnung zugeordnet wird, entscheiden Sie über zwei Einstellungen:

  • Automatisches Matching aktivieren — ist der Schalter aus, zeigt NexDeck nur Vorschläge, und Sie bestätigen jede Zuordnung selbst.
  • Score-Schwelle (70 bis 100, Standard 95) — bestimmt, wie sicher eine Übereinstimmung sein muss, bevor automatisch zugeordnet wird. Ein niedrigerer Wert ordnet großzügiger zu, ein höherer nur bei nahezu perfekter Übereinstimmung.

Automatisch zugeordnet wird nur, wenn der Verwendungszweck die Referenz der Rechnung enthält: die Rechnungsnummer oder — bei Raten aus einem Zahlungsplan und bei wiederkehrenden Verträgen — die feste Referenz, die mit „RF" beginnt. Eine RF-Referenz steht auf mehreren Rechnungen. Kommen danach zwei offene Rechnungen mit demselben Betrag in Frage, ordnet NexDeck nicht selbst zu; die Zahlung bleibt offen, und Sie wählen die Rechnung.

Deckt die Zahlung den offenen Betrag, markiert eine automatische Zuordnung die Rechnung als bezahlt und überspringt für sie das Mahnwesen. Ist sie kleiner, bleibt die Rechnung teilweise bezahlt. Jede Zuordnung wird protokolliert, und Sie können sie über „Zuordnung aufheben" jederzeit wieder zurücknehmen.

Für die vollständige Hilfe mit Ihren eigenen Einstellungen: im Programm anmelden.