Unterweisungen anlegen und Kenntnisnahme nachhalten
Wie Sie eine Unterweisung anlegen, Mitarbeitende zuweisen und sehen, wer sie gelesen hat — und was die Bestätigung in der App ist und was nicht.
Unterweisungen anlegen und Kenntnisnahme nachhalten
Wo: Personal → Unterweisungen
Eine Unterweisung anlegen
Über „Unterweisung anlegen" tragen Sie Thema und Inhalt ein und wählen, wer sie lesen soll. Der Inhalt lässt sich danach nicht mehr ändern — stellen Sie fest, dass etwas fehlt oder falsch war, ziehen Sie die Unterweisung mit einer Begründung zurück und legen eine neue an. So bleibt immer nachvollziehbar, welcher Text zu welchem Zeitpunkt galt.
Was die Kenntnisnahme ist — und was nicht
Jede zugewiesene Person bestätigt in der App unter Profil → Meine Personalakte wörtlich: „Ich habe den Inhalt dieser Unterweisung gelesen und zur Kenntnis genommen." Das hält fest, wer den Text wann gelesen hat.
Das ist keine Unterschrift. Für Unterweisungen zu Gefahrstoffen, Biostoffen oder Strahlenschutz verlangen die jeweiligen Verordnungen zusätzlich eine eigenhändige Unterschrift auf einem schriftlichen Protokoll. Zu jeder Unterweisung gibt es einen „Nachweis zum Ausdrucken (PDF)". Wählen Sie bei der Anlage die passende Verordnung, weist NexDeck zusätzlich darauf hin, dass die Unterschrift auf Papier nötig ist, und Sie können das unterschriebene Protokoll vermerken — die App-Bestätigung ersetzt diesen Schritt nicht.
Stand je Person
In der Übersicht sehen Sie zu jeder Unterweisung, wie viele der zugewiesenen Personen bereits bestätigt haben. Nachträglich lassen sich weitere Personen zuweisen.
Papiernachweis vermerken
Haben Sie bei der Anlage angegeben, dass eine Verordnung die Unterschrift verlangt, vermerken Sie in der Unterweisung, wann das unterschriebene Protokoll unterschrieben wurde und wo es abgelegt ist („Vermerken"). Der Vermerk gilt für die ganze Unterweisung; bei Personen ohne App-Bestätigung steht weiterhin „noch offen".