Vulnerability-Disclosure-Policy
Verantwortliche Schwachstellen-Meldung
Stand: 2026-06-01 · Verantwortlich: Geschäftsleitung Kre8ive Evolution GmbH i.G.
1. Geltungsbereich
Diese Policy regelt die verantwortliche Meldung von Sicherheits- Schwachstellen, die in der NexDeck Platform (nexdeck.app) entdeckt wurden.
2. Meldekanal
E-Mail: security@nexdeck.app
PGP-Public-Key: derzeit nicht hinterlegt — wird in Q3 2026 ergänzt.
Vorzugssprache: Deutsch oder Englisch.
3. Was wir bitten
- Eine technische Beschreibung der Schwachstelle (Proof-of- Concept, Reproduktion).
- Den betroffenen URL/Endpoint oder Feature.
- Den geschätzten Schweregrad (CVSS v3.1 oder qualitativ).
- Ihre Kontaktdaten für Rückfragen.
4. Was wir versprechen
- Bestätigung Ihrer Meldung binnen 5 Werktagen.
- Status-Update alle 14 Tage bis zum Resolution.
- Behebung und Disclosure-Plan in Abstimmung mit Ihnen (Coordinated Disclosure).
- Nennung in der Hall of Fame (s. u.), falls Sie das wünschen.
5. Safe Harbor (für Sicherheitsforschende)
Solange Ihre Forschung im Einklang mit dieser Policy steht — kein Datenzugriff auf Dritte, keine Datenexfiltration, keine Service-Disruption — werden wir:
- keine zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen,
- keine strafrechtlichen Anzeigen erstatten,
- keine Verbindungs-Sperren oder Account-Sanktionen verhängen.
6. Out of Scope
- Social-Engineering-Angriffe gegen Mitarbeitende oder Kunden.
- Physische Angriffe auf NexDeck-Infrastruktur.
- DoS/DDoS-Angriffe (auch zu Test-Zwecken).
- Versionen vor dem aktuellen Release.
7. Bug-Bounty
Aktuell kein finanzielles Bounty-Programm. Anerkennungs-Liste (Hall of Fame) als nicht-monetäre Anerkennung.
8. Coordinated-Disclosure-Frist
Wir bitten um eine Standard-Embargo-Frist von 90 Tagen ab Bestätigung der Meldung bis zur öffentlichen Disclosure, um Behebung und Tenant-Notification zu ermöglichen. Bei aktiver Ausnutzung in-the-wild kürzere Fristen nach Absprache möglich.
9. Hall of Fame
(Aktuell leer — wir freuen uns auf den ersten Eintrag.)
10. Bezug zur NIS2-Richtlinie
Diese Policy unterstützt die Erfüllung der Maßnahmen nach Art. 21 Abs. 2 lit. e NIS2-Richtlinie (Sicherheit bei Beschaffung, Entwicklung, Wartung) und integriert sich in unser internes Incident-Response-Programm. NexDeck ist nicht direkt NIS2-pflichtig (siehe interne Selbstklassifizierung).
Anbieter: Kre8ive Evolution GmbH i.G. (in Gründung — HRB-Eintragung ausstehend). Bis zur Eintragung gilt für rechtsgeschäftliche Handlungen § 11 Abs. 2 GmbHG (Handelndenhaftung).
Selbstauskunft, keine Zertifizierung im Sinne von Art. 24 NIS2-Richtlinie. Stand: 2026-06-01.
Verweise
- RFC 9116 — security.txt: https://www.rfc-editor.org/rfc/rfc9116.html
- BSI CVD Best-Practices: https://www.bsi.bund.de/dok/153920
- Maschinenlesbarer Sicherheitskontakt: /.well-known/security.txt