Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 16. April 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Stephan Grundmeyer, Einzelunternehmer, Kastellstr. 34, 46147 Oberhausen, handelnd unter den Marken „NexDeck“ und „Kre8ive Evolution“ (nachfolgend „Anbieter“ oder „NexDeck“) und dem Kunden (nachfolgend „Nutzer“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der SaaS-Plattform „NexDeck“ zur Verwaltung von betrieblichen Vorgängen, inklusive Funktionen zur Aufmaß-Erstellung (LiDAR), Dokumentation, KI-gestützten Belegerfassung, CRM und Kommunikation.
§ 2 Vertragsschluss & Testphase
(1) Der Vertrag kommt durch die Online-Registrierung und die Auswahl eines kostenpflichtigen Abonnements zustande. Die Registrierung kann auch über Drittanbieter-Login (Google, Microsoft, Apple) erfolgen.
(2) Soweit eine kostenlose Testphase gewährt wird, geht diese nach Ablauf nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abo über, sofern der Nutzer dies nicht aktiv bestätigt (Opt-in).
(3) Unternehmereigenschaft: Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer, dass er die Software ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt und somit als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Sollte ein Nutzer entgegen dieser Bestimmung als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB einzustufen sein, so steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Das Widerrufsrecht erlischt bei digitalen Inhalten vorzeitig, wenn der Nutzer ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, und der Nutzer seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).
Widerrufsbelehrung (vorsorglich für Verbraucher)
Diese Widerrufsbelehrung gilt ausschließlich für den Fall, dass ein Nutzer entgegen § 1 Abs. 2 als Verbraucher einzustufen ist.
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stephan Grundmeyer, Einzelunternehmer, Kastellstr. 34, 46147 Oberhausen, Telefon +49 176 76704120, E-Mail: legal@nexdeck.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben.
Vorzeitiges Erlöschen: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie dem ausdrücklich zugestimmt und gleichzeitig bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren (§ 356 Abs. 5 BGB).
§ 3 Leistungsumfang & Verfügbarkeit (SLA)
(1) NexDeck stellt die Software als „Software-as-a-Service“ am Übergabepunkt (Ausgang des Rechenzentrums) zur Verfügung.
(2) Verfügbarkeit: Der Anbieter stellt die Software mit angemessener wirtschaftlicher Sorgfalt bereit. Eine konkrete Verfügbarkeits- oder Reaktionsgarantie wird im Standard-Tarif (Team, Business) nicht geschuldet. Für den Enterprise-Tarif können abweichende Service-Level individuell vereinbart werden (siehe separates Service-Level-Agreement unter nexdeck.app/sla).
(3) Geplante Wartung: Geplante Wartungsfenster werden mindestens 48 Stunden im Voraus über Status-Seite, In-App-Banner und/oder E-Mail angekündigt. Regulärer Wartungs-Slot: jeder 1. Sonntag im Monat zwischen 02:00 und 05:00 Uhr MEZ/MESZ.
(4) Ausgenommen vom Leistungsumfang sind ausdrücklich: (a) Ausfälle oder Einschränkungen auf Seiten von Subprozessoren (siehe Unterauftragsverarbeiter-Liste), (b) Ausfälle durch Drittanbieter-APIs (WhatsApp, LinkedIn, Großhändler-Server, Banking-APIs), (c) höhere Gewalt, (d) Cyberangriffe auf Infrastruktur, soweit diese nicht vom Anbieter grob fahrlässig verschuldet sind, (e) Leistungsbeeinträchtigungen durch Internet-Transport-Provider zwischen Nutzer und Rechenzentrum.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln (Updates), solange der wesentliche Funktionsumfang erhalten bleibt.
§ 3a Mängelgewährleistung
(1) Rechtsnatur: Die Bereitstellung von NexDeck als SaaS-Lösung stellt ein Dauerschuldverhältnis mit mietvertraglichem Charakter dar. Für Mängel gelten die §§ 535 ff. BGB entsprechend, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Mangelbegriff: Ein Mangel liegt vor, wenn die Software in ihrer Funktionalität wesentlich von der vereinbarten Leistungsbeschreibung abweicht und die Nutzbarkeit dadurch nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist. Unerhebliche Abweichungen (z.B. geringfügige Darstellungsfehler, vorübergehende Performance-Schwankungen) stellen keinen Mangel dar.
(3) Mängelanzeige: Der Nutzer ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform (E-Mail an support@nexdeck.de) anzuzeigen und dabei den Mangel so präzise wie möglich zu beschreiben (betroffene Funktion, Schritte zur Reproduktion, Screenshots).
(4) Nacherfüllung: Der Anbieter wird angezeigte Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen. Die Art der Nacherfüllung (Fehlerbeseitigung oder Workaround) steht im Ermessen des Anbieters. Eine Minderung der Vergütung kommt erst in Betracht, wenn der Anbieter die Nacherfüllung endgültig verweigert oder diese zweimal fehlgeschlagen ist.
(5) Ausschluss: Mängelansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Mangel auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung, Eingriffen des Nutzers, Fehlfunktionen der Nutzer-Hardware/-Software oder höherer Gewalt beruht.
§ 4 Nutzung von KI-Funktionen & Compliance-Tools
(1) NexDeck integriert Funktionen basierend auf Künstlicher Intelligenz (u.a. Anthropic Claude via Google Vertex AI / AWS Bedrock, Google Gemini) zur Textanalyse, Belegerfassung, Chat-Assistenz und Übersetzung. Gemäß der EU-KI-Verordnung (AI Act) sind NexDecks KI-Funktionen als „Limited Risk“ (begrenztes Risiko) eingestuft. Es handelt sich um Assistenzfunktionen ohne eigenständige Entscheidungsbefugnis.
(2) Fair Use Policy: Das Abonnement beinhaltet die automatisierte KI-Analyse im Rahmen einer üblichen Nutzung. Diese ist auf ein Volumen („Soft Cap“) begrenzt, das dem Doppelten des durchschnittlichen Bedarfs entspricht (z.B. 600 Seiten/Monat). Bei dauerhafter Überschreitung kann ein Upgrade verlangt werden.
(3) Keine Automatik-Entscheidung: KI-Systeme können Fehler machen („Halluzinationen“). KI-generierte Inhalte sind lediglich Vorschläge und unverbindliche Entwürfe. Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche KI-generierten Inhalte vor der Weiterverwendung eigenverantwortlich zu prüfen („Human in the Loop“). Dies gilt insbesondere für:
- OCR-Ergebnisse (automatisch erkannte Beträge, Steuersätze, Kontodaten)
- Smart Drafts (E-Mail-Entwürfe, Nachrichtenvorschläge)
- Sprachassistent-Antworten und -Aktionen
- KI-generierte Kategorisierungen und Zuordnungen
- Automatisch vorgeschlagene Buchungskonten und Steuersätze
(4) Keine Rechts- oder Steuerberatung: Soweit NexDeck rechtliche Dokumente automatisiert erstellt (z.B. Verfahrensverzeichnis nach Art. 30 DSGVO), handelt es sich ausschließlich um technische Entwürfe. NexDeck erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche automatisiert erstellten Dokumente vor der Verwendung durch fachkundige Personen (Rechtsanwalt, Steuerberater) prüfen zu lassen.
(5) KI-Kennzeichnung (Art. 50 EU AI Act): KI-generierte Inhalte werden gemäß den Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung (AI Act, Art. 50) sowohl visuell als auch maschinenlesbar gekennzeichnet. Die visuelle Kennzeichnung erfolgt durch ein „KI“-Label direkt am generierten Inhalt. Die maschinenlesbare Kennzeichnung erfolgt über HTML-Datenattribute (data-ai-generated) sowie HTTP-Header (X-AI-Generated) in API-Antworten. Diese Kennzeichnung dient auch als Hinweis, dass eine eigenverantwortliche Prüfung durch den Nutzer erforderlich ist.
§ 4b Integration von Drittdiensten
(1) Verfügbarkeit: NexDeck bietet Schnittstellen zu Drittanbietern (z.B. WhatsApp & LinkedIn via Unipile, Sipgate, IDS Connect). Fällt ein Drittdienst aus, begründet dies keinen Mangel an der Leistung von NexDeck.
(2) Risiko von Account-Sperrungen: Die Nutzung von Automatisierungen (z.B. Nachrichten-Bots) erfolgt auf eigenes Risiko. NexDeck haftet nicht für die Sperrung externer Accounts.
(3) Bring Your Own Device (Telefonie): Für Telefonie-Integrationen (z.B. Sipgate) benötigt der Kunde einen eigenen Vertrag mit dem Provider.
§ 4c Geistiges Eigentum & Urheberrecht
(1) Rechte an der Software: Sämtliche Rechte an der NexDeck-Software, einschließlich Quellcode, Design, Benutzeroberfläche, Dokumentation, Algorithmen und Datenbankschemata, verbleiben beim Anbieter. Der Nutzer erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages. Eine Vervielfältigung, Dekompilierung, Reverse Engineering oder sonstige Bearbeitung der Software ist untersagt, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt (§ 69e UrhG).
(2) Rechte an Nutzer-Inhalten: Alle vom Nutzer eingegebenen, hochgeladenen oder erstellten Inhalte (Texte, Bilder, Dokumente, Rechnungen, Angebote, Projekte) verbleiben im Eigentum des Nutzers. Der Nutzer räumt dem Anbieter lediglich die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein (Speicherung, Verarbeitung, Anzeige, Übermittlung an berechtigte Empfänger). Diese Rechteeinräumung endet mit Vertragsbeendigung.
(3) KI-generierte Inhalte: Inhalte, die durch KI-Funktionen von NexDeck generiert werden (Smart Drafts, OCR-Ergebnisse, Zusammenfassungen, Vorschläge), können vom Nutzer frei verwendet werden. Der Anbieter erhebt keine Urheberrechtsansprüche an KI-generierten Ergebnissen. Der Nutzer ist jedoch für die Prüfung und rechtmäßige Verwendung dieser Inhalte allein verantwortlich. Insbesondere garantiert der Anbieter nicht, dass KI-generierte Texte frei von Rechten Dritter sind.
(4) Vorlagen und Templates: Vom Anbieter bereitgestellte Vorlagen (PDF-Layouts, Branchen-Presets, E-Mail-Templates, Textbausteine) dürfen ausschließlich im Rahmen der NexDeck-Nutzung verwendet werden. Eine Extraktion, Weitergabe oder Nutzung außerhalb der Plattform ist untersagt.
(5) Verantwortung für hochgeladene Inhalte: Der Nutzer sichert zu, dass er berechtigt ist, sämtliche in NexDeck eingegebenen oder hochgeladenen Inhalte zu verwenden, und dass diese keine Rechte Dritter verletzen (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte). Dies gilt insbesondere für:
- Bilder und Fotos in Angeboten, Projekten oder Social Media Posts
- Texte in E-Mails, Nachrichten und Marketing-Materialien
- Logos und Markenzeichen in Rechnungen und Geschäftsbriefen
- Dokumente, die über die Plattform versendet oder veröffentlicht werden
Der Nutzer stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen (vgl. § 10a).
(6) Kein Data Mining: Der Anbieter wird Nutzer-Inhalte nicht für eigene Zwecke auswerten, analysieren oder kommerziell verwerten. Insbesondere werden keine Nutzer-Inhalte zum Training von KI-Modellen verwendet. Es findet keine mandantenübergreifende Datenanalyse statt.
(7) Markenrecht: „NexDeck“ und das NexDeck-Logo sind Marken des Anbieters. Der Nutzer darf die Marken nur im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung verwenden (z.B. „Erstellt mit NexDeck“ in Rechnungsfußzeilen). Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung.
§ 5 Mitwirkungspflichten & GoBD-Compliance
(1) Verantwortung des Nutzers: NexDeck stellt ein technisches Werkzeug zur Unterstützung betrieblicher Abläufe bereit. Die alleinige Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit sämtlicher eingegebener Daten, erstellter Dokumente und getroffener Entscheidungen liegt ausschließlich beim Nutzer. Dies umfasst insbesondere:
- Richtigkeit von Rechnungsangaben (Beträge, Steuersätze, Empfängerdaten)
- Korrektheit von Angeboten, Verträgen und Geschäftsbriefen
- Ordnungsgemäße Buchführung und steuerliche Pflichten
- Einhaltung branchenspezifischer Vorschriften (z.B. Handwerkerrecht, VOB)
- Einhaltung des Datenschutzes gegenüber seinen eigenen Kunden
(2) Keine Steuerberatung: NexDeck erbringt keine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des § 1 StBerG. Sämtliche Funktionen zur Rechnungserstellung, zum DATEV-Export, zur Kassenbuchführung und zur Belegerfassung sind rein technischer Natur. Die steuerliche Beurteilung, insbesondere die Wahl des korrekten Steuersatzes, die Zuordnung zu Buchungskonten und die Prüfung der steuerlichen Abzugsfähigkeit, obliegt dem Nutzer bzw. dessen Steuerberater. NexDeck übernimmt keinerlei Haftung für steuerliche Folgen, die aus der Nutzung der Software entstehen.
(3) E-Invoicing (Elektronische Rechnungen): NexDeck erstellt Rechnungen in elektronischen Formaten (ZUGFeRD 2.2, XRechnung) nach dem europäischen Standard EN 16931. Der Nutzer ist allein verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Pflichtangaben (insbesondere Steuernummern, USt-IdNr., Leistungsbeschreibungen, Steuersätze, Leitweg-IDs). NexDeck generiert die technisch konforme XML-/PDF-Struktur ausschließlich auf Basis der vom Nutzer eingegebenen Daten. Fehlerhafte Eingangsdaten führen zwangsläufig zu fehlerhaften E-Rechnungen, wofür NexDeck nicht haftet.
(4) DATEV-Export und Buchhaltungsschnittstellen: Die DATEV-Exportfunktion erstellt Buchungsstapel im EXTF-Format auf Basis der im System erfassten Daten. NexDeck ist kein Ersatz für ein Buchhaltungssystem und kein Ersatz für die Prüfung durch einen Steuerberater. Der Nutzer ist verpflichtet, exportierte Daten vor der Übernahme in seine Buchhaltung auf Richtigkeit zu prüfen.
(5) GoBD-Funktionen: NexDeck stellt technische Funktionen zur Unterstützung der GoBD-Compliance bereit (lückenlose Nummerierung, Unveränderbarkeit finalisierter Dokumente, Audit-Trail, S3 Object Lock). Die Verantwortung für die Einhaltung der GoBD-Grundsätze (Nachvollziehbarkeit, Nachprüfbarkeit, Wahrheit, Klarheit, fortlaufende Aufzeichnung) liegt ausschließlich beim Nutzer. NexDeck garantiert nicht, dass die Nutzung der Software automatisch zur GoBD-Konformität führt.
(6) Kassenbuchführung: Die Kassenbuchfunktion unterstützt den Nutzer bei der Erfassung von Bartransaktionen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Kassenführung im Sinne der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und der GoBD liegt allein beim Nutzer. NexDeck ersetzt keine zertifizierte TSE (Technische Sicherheitseinrichtung).
(7) Datensicherung: Der Nutzer ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner Daten durch die Export-Funktionen zu erstellen (Datenhoheit). NexDeck empfiehlt eine monatliche Datensicherung.
§ 6 Digitale Angebote & Vertragsschluss mit Endkunden
(1) NexDeck ermöglicht dem Nutzer, Angebote digital an Endkunden zu versenden und diese per digitaler Unterschrift oder Klick bestätigen zu lassen.
(2) Der Nutzer erkennt an, dass diese digitalen Bestätigungen als bindender Vertragsschluss gelten. Die Beweiskraft der Audit-Logs (IP, Zeitstempel, Geodaten) wird als maßgeblich anerkannt.
§ 7 E-Mail-Integration & Datenzugriff
(1) Einwilligung: Der Nutzer beauftragt NexDeck, automatisiert Metadaten und Inhalte von verknüpften E-Mail-Konten abzurufen.
(2) Archivierung: NexDeck ist kein revisionssicheres E-Mail-Archiv. Die GoBD-konforme Archivierung obliegt dem Nutzer.
§ 7a Multi-Channel-Messaging (Unipile, WhatsApp, LinkedIn)
(1) Kanäle: Der Anbieter ermöglicht dem Nutzer über den Drittanbieter Unipile SAS die Integration weiterer Kommunikationskanäle (u.a. WhatsApp Business, LinkedIn Messaging, Gmail, Outlook, iCloud, Calendar). Diese Integration erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers; die Zustimmung kann jederzeit in den Einstellungen widerrufen werden.
(2) Einwilligung der Endkunden: Der Nutzer ist als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO allein verpflichtet, vor jeder Kommunikation mit einem Endkunden eine tragfähige Rechtsgrundlage zu schaffen. Bei WhatsApp- und LinkedIn-Messaging-Flows ist regelmäßig eine aktive Einwilligung des Endkunden erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 7 UWG). Der Nutzer verpflichtet sich, diese Einwilligung einzuholen, revisionssicher zu dokumentieren und Endkunden über den Transfer an Meta Platforms Ireland Ltd. bzw. LinkedIn Ireland Unlimited Company (Drittstaaten-Transfer USA via Data Privacy Framework) zu informieren.
(3) Freistellung: Der Nutzer stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der Einwilligungspflicht, aus unerlaubter Werbung (§§ 7, 8 UWG) oder aus Verletzungen der WhatsApp-/LinkedIn-Plattformrichtlinien entstehen. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Plattform-Sperrungen: Der Anbieter haftet nicht für Sperrungen oder Einschränkungen der externen Accounts des Nutzers (z.B. WhatsApp-Business-Account-Sperrung durch Meta wegen Automatisierungs-Verdachts). Die Nutzung von Nachrichtenautomatisierung erfolgt auf ausschließliches Risiko des Nutzers.
(5) AVV & Dokumentation: Der Nutzer ist verpflichtet, mit seinen eigenen Endkunden gegebenenfalls gesonderte Vereinbarungen zur Datenverarbeitung (AVV/DPA) zu schließen. NexDeck stellt den Unterauftragsverarbeitungs-Rahmen zwischen NexDeck und Unipile bereit (siehe AVV unter /avv).
§ 8 Preise, Zahlungsbedingungen & Gebühren
(1) Es gelten die im Bestellprozess vereinbarten Lizenzgebühren. Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.
(2) Dynamische Zusatzoptionen (Slots): Weitere Premium-Verbindungen werden sofort fällig und anteilig berechnet (pro rata). Kündigung zum Monatsende möglich.
(3) Transaktionsgebühren: Bei integrierten Zahlungsfunktionen (z.B. „Pay Now“ via Stripe) können zusätzliche Gebühren anfallen.
(4) Rechnungen von NexDeck sind binnen 14 Tagen ab Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Akzeptierte Zahlungsarten: Banküberweisung, SEPA-Lastschrift, Kreditkarte (via Stripe), auf Anfrage auch Rechnung (nach Bonitätsprüfung). Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer von derzeit 19%.
(5) Verzug: Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen sowie eine Mahnpauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB. Bei mehr als 30 Tagen Verzug ist der Anbieter berechtigt, die Bereitstellung der Software nach vorheriger Mahnung einzustellen; bereits gezahlte Lizenzgebühren werden in diesem Fall nicht anteilig erstattet.
§ 8a Integrierte Zahlungsabwicklung (Stripe Connect)
(1) Dreiseitige Vertragsstruktur: NexDeck bietet dem Nutzer optional die Möglichkeit, über die integrierte Stripe-Connect-Anbindung eigene Rechnungen gegenüber Endkunden einzuziehen („Pay Now“- Funktion). Bei Aktivierung dieser Funktion tritt der Nutzer zusätzlich in ein Vertragsverhältnis mit der Stripe Payments Europe, Ltd. (Stripe Connected Account Agreement, „SCAA“) ein. NexDeck fungiert als Plattform-Betreiber im Sinne des SCAA.
(2) Pass-Through-Klauseln: Der Nutzer verpflichtet sich, das jeweils aktuelle SCAA (abrufbar unter stripe.com/connect-account/legal) sowie die Stripe Services Agreement (SSA) vollständig zu akzeptieren. Stripe-spezifische Pflichten (z.B. KYC-Verifizierung, Sanktionslistenprüfung, Aufzeichnungspflichten, Abwicklung von Chargebacks) werden als Pass-Through-Verpflichtungen vom Nutzer übernommen. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem SCAA gehen die SCAA-Regelungen in Bezug auf die Zahlungsabwicklung vor.
(3) Destination Charges: Zahlungen von Endkunden des Nutzers werden im Destination-Charges-Modell ausgeführt. Der Nutzer erscheint gegenüber dem Endkunden als Zahlungsempfänger; NexDeck zieht eine Plattformgebühr ein und leitet den Restbetrag an den Stripe-Connected- Account des Nutzers weiter. Die vertragliche Rechtsbeziehung bezüglich der erbrachten Leistung besteht ausschließlich zwischen Nutzer und Endkunde.
(4) Chargebacks & Rückbuchungen: Chargebacks, Rückbuchungen, Refunds und damit verbundene Gebühren sind ausschließlich vom Nutzer zu tragen. NexDeck ist berechtigt, entsprechende Beträge mit offenen Guthaben oder zukünftigen Auszahlungen zu verrechnen.
(5) Haftungsausschluss Stripe: NexDeck haftet nicht für Sperrungen, Verzögerungen, Gebühren, Auszahlungsstopps, KYC-Ablehnungen oder sonstige Einschränkungen durch Stripe. Bei Problemen mit der Zahlungsabwicklung wendet sich der Nutzer direkt an Stripe.
§ 9 Laufzeit, Kündigung & Datenlöschung
(1) Regellaufzeit (Team, Business): Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate ab Vertragsaktivierung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform (§ 126b BGB, z.B. E-Mail an legal@nexdeck.de) gekündigt wird.
(2) Enterprise-Tarif: Laufzeit und Kündigungsfrist werden individuell im Enterprise-Rahmenvertrag vereinbart.
(3) Monatliche Abrechnung (optional): Bei individueller Vereinbarung eines monatlichen Abrechnungsrhythmus bleibt die 12-monatige Mindestlaufzeit bestehen; lediglich die Zahlungsweise ändert sich (z.B. monatliche SEPA-Abbuchung).
(4) Die Kündigung kann per E-Mail oder per Klick in den Kontoeinstellungen ("Abo verwalten") erfolgen. Der Anbieter bestätigt den Zugang der Kündigung unverzüglich in Textform.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt (§ 314 BGB).
(4) Datenherausgabe & Löschung nach Vertragsende:
- Mit Kündigung wird der Zugang gesperrt.
- 30 Tage Karenzzeit für Reaktivierung oder Datenexport.
- Nach 30 Tagen: Unwiderrufliche Löschung aller Inhaltsdaten.
(5) Aufbewahrung von Vertragsdaten: Stammdaten und Abrechnungsdaten werden gemäß § 147 AO 10 Jahre aufbewahrt.
§ 9a Sonderkündigungsrecht (Performance-Garantie)
Der Kunde erhält einmalig zum Ende des 3. Vertragsmonats ein Sonderkündigungsrecht. Voraussetzung ist die aktive Teilnahme am Onboarding-Prozess. Übt der Kunde dieses Recht nicht aus, läuft der Vertrag regulär bis zum Ende der 12-monatigen Laufzeit weiter.
§ 10 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung: Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (z.B. Produkthaftungsgesetz, arglistiges Verschweigen eines Mangels).
(2) Beschränkte Haftung bei Kardinalpflichten: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Haftungsobergrenze (Cap):
Die Gesamthaftung des Anbieters für sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, den der Nutzer in den 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis an den Anbieter gezahlt hat, maximal jedoch 25.000 EUR. Diese Begrenzung gilt nicht für die Fälle der unbeschränkten Haftung gemäß Absatz 1.
(4) Ausschluss mittelbarer Schäden: Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Schäden aus Betriebsunterbrechung, Verlust von Geschäftsinformationen, entgangene Geschäftschancen und Vermögensschäden Dritter ist ausgeschlossen, soweit kein Fall des Absatzes 1 vorliegt.
(5) Datenverlust: Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Nutzer (vgl. § 5 Abs. 7) entstanden wäre. Hat der Nutzer keine Datensicherung vorgenommen, haftet der Anbieter nicht für die Wiederherstellung nicht gesicherter Daten.
(6) KI-generierte Inhalte: NexDeck haftet nicht für Schäden, die aus der ungeprüften Übernahme KI-generierter Inhalte entstehen. Dies umfasst insbesondere:
- Fehlerhafte OCR-Ergebnisse (falsch erkannte Beträge, Steuersätze, Kontonummern, Bankdaten)
- Falsche oder unvollständige Smart Drafts (E-Mail-Entwürfe, Nachrichtenvorschläge)
- Fehlerhafte Sprachassistent-Aktionen (Buchungen, Zuordnungen, Kategorisierungen)
- Fehlerhafte automatische Vorschläge für Buchungskonten, Steuersätze oder Kategorien
- Halluzinationen oder sachlich falsche KI-Antworten
Der Nutzer ist gemäß § 4 Abs. 3 verpflichtet, sämtliche KI-generierte Ergebnisse vor der Weiterverwendung eigenverantwortlich zu prüfen.
(7) Steuerliche und buchhalterische Schäden: NexDeck haftet nicht für steuerliche Nachteile, Steuernachzahlungen, Zinsen, Verspätungszuschläge, Bußgelder oder sonstige Schäden, die dem Nutzer oder Dritten durch die Nutzung der Rechnungserstellungs-, DATEV-Export-, Kassenbuch- oder E-Invoicing-Funktionen entstehen. Dies gilt insbesondere für:
- Fehlerhafte E-Rechnungen aufgrund falscher Eingangsdaten des Nutzers
- Fehlerhafte DATEV-Exporte aufgrund falscher Kontenzuordnungen
- Fehler im Kassenbuch aufgrund falscher Eingaben
- Nichtanerkennung von Belegen durch das Finanzamt
- Verstöße gegen GoBD-Grundsätze aufgrund fehlerhafter Nutzung
NexDeck stellt ausschließlich technische Werkzeuge bereit (vgl. § 5 Abs. 2-6) und erbringt keine Steuerberatung.
(8) Messergebnisse und LiDAR: Aufmaßergebnisse aus LiDAR-Scans sind technische Näherungswerte. Eine Haftung für die Genauigkeit von Messergebnissen und daraus abgeleiteten Kalkulationen ist ausgeschlossen, soweit kein Fall des Absatzes 1 vorliegt.
(9) Drittanbieter und Integrationen: NexDeck haftet nicht für Ausfälle, Fehler, Datenverluste oder sonstige Beeinträchtigungen, die durch Drittanbieter-Dienste verursacht werden (insbesondere Unipile, Stripe, WhatsApp, LinkedIn, Sipgate, Google, Microsoft, AWS). Die Haftung für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit von Drittanbieter-APIs ist ausgeschlossen.
(10) Account-Sperrungen durch Dritte: NexDeck haftet nicht für Sperrungen oder Einschränkungen von Nutzer-Accounts bei Drittanbietern (z.B. WhatsApp, LinkedIn, Meta), die durch die Nutzung von Automatisierungsfunktionen verursacht werden (vgl. § 4b Abs. 2).
(11) Softwarefehler: Software ist ihrem Wesen nach nie vollkommen fehlerfrei. Der Anbieter schuldet keine Fehlerfreiheit der Software. Geringfügige Abweichungen von der Leistungsbeschreibung, die die Nutzbarkeit nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen, begründen keine Mängelansprüche.
(12) Höhere Gewalt: Der Anbieter haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung seiner Pflichten, soweit dies auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen (höhere Gewalt). Dies umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terrorismus, Streiks, behördliche Anordnungen, Ausfall von Telekommunikationsnetzen, Cyberangriffe, Ausfall von Cloud-Providern sowie Änderungen der Rechtslage.
§ 10a Freistellung (Indemnification)
(1) Der Nutzer stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Nutzer oder mit dessen Billigung oder aufgrund von Streitigkeiten über die vom Nutzer eingegebenen Inhalte oder erstellten Dokumente geltend gemacht werden. Dies umfasst auch angemessene Rechtsverteidigungskosten.
(2) Die Freistellungspflicht gilt insbesondere für:
- Ansprüche aus fehlerhaften Rechnungen, die der Nutzer über NexDeck erstellt hat
- Steuerrechtliche Beanstandungen aufgrund vom Nutzer eingegebener Daten
- Datenschutzverstöße durch den Nutzer gegenüber seinen Endkunden
- Wettbewerbsverstöße durch vom Nutzer versendete Nachrichten
- Urheberrechtsverletzungen durch vom Nutzer hochgeladene Inhalte
- Verstöße gegen Plattformrichtlinien von Drittanbietern (WhatsApp, LinkedIn, Meta)
(3) Der Nutzer wird den Anbieter über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren und ihm alle zur Verteidigung erforderlichen Informationen bereitstellen.
§ 10b Verjährung
(1) Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit es sich nicht um Ansprüche aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz handelt.
(2) Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt auch für Ansprüche aus vorvertraglichen Pflichtverletzungen und unerlaubter Handlung, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Datenschutz & Dritte Dienste
(1) Die Parteien schließen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der AVV ist einsehbar unter: nexdeck.app/avv.
(2) Zur Sicherstellung der Systemstabilität setzt der Anbieter spezialisierte Dienstleister ein (z.B. Sentry, Stripe, Google Cloud, Microsoft Azure). Details regelt die Datenschutzerklärung.
§ 11b Technologie- und Provider-Flexibilität
(1) Grundsatz: Der Anbieter behält sich vor, die zur Leistungserbringung eingesetzten technischen Infrastruktur-Komponenten (Hosting, Datenbank, KI-Modelle, Sprach-/Transkriptionsdienste, Payment, Kommunikation, CDN, Monitoring etc.) nach freiem Ermessen zu ändern, auszutauschen oder durch zusätzliche Anbieter zu ergänzen, sofern dies nicht zu einer Verschlechterung des Datenschutzniveaus oder der vertraglich geschuldeten Leistung führt.
(2) Gleichwertigkeit: Ein gleichwertiges Schutzniveau liegt insbesondere dann vor, wenn der neue Dienstleister (a) seinen Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum hat oder im Rahmen einer genehmigten Transfergrundlage (Data Privacy Framework, EU-Standardvertragsklauseln, Angemessenheitsbeschluss) verarbeitet, (b) mindestens vergleichbare technisch-organisatorische Maßnahmen einhält (ISO 27001, SOC 2 o.ä.), (c) ein unterzeichnetes DPA gemäß Art. 28 DSGVO bereitstellt und (d) im Falle von KI-Modellen keine Nutzung der übertragenen Inhalte zu Trainingszwecken erfolgt (Zero Data Retention).
(3) Kategorie-Ansatz: Statt einer namentlichen Auflistung jedes einzelnen technischen Anbieters in diesen AGB werden die eingesetzten Dienstleister nach Kategorien zusammengefasst (z.B. „LLM-Anbieter für Textanalyse“, „Sprach-zu-Text- Transkriptionsdienst“, „Text-zu-Sprache-Dienst“, „Cloud-Hosting“, „E-Mail-Versandanbieter“). Der Austausch innerhalb einer Kategorie stellt keine wesentliche Änderung dieser AGB im Sinne des § 12 Abs. 2 dar.
(4) Öffentliche Subprozessor-Liste: Die jeweils aktuelle namentliche Liste aller eingesetzten Subprozessoren (Art. 28 Abs. 2 DSGVO) wird öffentlich unter nexdeck.app/subprocessors geführt und versioniert. Änderungen werden dort mit Datum dokumentiert. Der Nutzer kann die Liste jederzeit einsehen.
(5) Ankündigung und Widerspruchsrecht: Der Anbieter wird den Nutzer über die Hinzunahme eines neuen Subprozessors mindestens 30 Tage vor Wirksamkeit per E-Mail und/oder In-App- Benachrichtigung informieren. Der Nutzer kann der Änderung innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen. Im Falle eines berechtigten Widerspruchs steht dem Nutzer ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt der Änderung zu. Eine Pflicht zur individuellen Zustimmung oder zur Neu- Auflegung dieser AGB besteht nicht.
(6) KI-Modelle: Für eingesetzte KI-Modelle gilt zusätzlich: Der Anbieter ist berechtigt, Modelle (Version, Provider, Region) jederzeit anzupassen, sofern Datenschutz-, Sicherheits- und Zero-Data-Retention-Garantien erhalten bleiben. Ein Modell-Update innerhalb desselben Providers (z.B. von einer Claude-Version auf eine nachfolgende) oder ein Wechsel auf einen Fallback-Provider bei Ausfall/Overload zählt nicht als Subprozessor-Wechsel im Sinne von Absatz 5, sondern als Wartung der technischen Infrastruktur.
(7) Ausgleich: Diese Klausel berücksichtigt die Interessen beider Parteien an einer funktionsfähigen, stabilen und innovationsoffenen Plattform einerseits und dem Bedürfnis des Nutzers an Transparenz und Schutz vor wesentlichen Änderungen andererseits.
§ 11a Elektronischer Geschäftsverkehr (§ 312i BGB)
(1) Der Anbieter stellt dem Nutzer vor Abgabe seiner Vertragserklärung die Vertragsbedingungen (diese AGB, Datenschutzerklärung, AVV) zum Abruf bereit und ermöglicht deren Speicherung in wiedergabefähiger Form.
(2) Der Bestellvorgang umfasst folgende Schritte: (a) Auswahl des gewünschten Abonnements, (b) Eingabe der Unternehmensdaten, (c) Anzeige einer Bestellübersicht mit allen wesentlichen Vertragsbestandteilen (Leistungsumfang, Preis, Laufzeit), (d) Möglichkeit zur Korrektur der Eingaben vor Absendung, (e) Bestätigung durch den Nutzer.
(3) Der Zugang der Bestellung wird dem Nutzer unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt (Bestellbestätigung per E-Mail).
(4) Soweit beide Vertragsparteien Unternehmer sind, können die Parteien gemäß § 312i Abs. 2 BGB von den Regelungen in Abs. 1–3 abweichen.
§ 12 Änderung dieser AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Zustimmung des Nutzers ist nach Maßgabe der folgenden Absätze erforderlich. Diese Klausel berücksichtigt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit pauschaler Zustimmungsfiktionen (BGH XI ZR 26/20 vom 27.04.2021).
(2) Wesentliche Änderungen (Preise, Leistungsumfang, Haftungsregelungen, Laufzeiten, Rechtswahl, Gerichtsstand, Datenverarbeitung in Drittländern): Der Anbieter wird den Nutzer mindestens dreißig (30) Tage vor geplantem Inkrafttreten per E-Mail informieren und die geänderte Fassung hervorgehoben darstellen. Die Änderung tritt nur in Kraft, wenn der Nutzer aktiv zustimmt (z.B. durch Klick auf eine entsprechende Schaltfläche beim nächsten Login oder durch gesonderte Checkbox-Bestätigung). Ein bloßes Schweigen des Nutzers gilt nicht als Zustimmung.
(3) Redaktionelle und nicht-wesentliche Änderungen(Rechtschreibkorrekturen, Klarstellungen ohne Inhaltsänderung, Anpassung an neue gesetzliche Rahmenbedingungen, Hinzufügen zusätzlicher Subprozessoren mit gleichwertigem Schutzniveau): Der Anbieter wird den Nutzer per In-App-Banner und/oder E-Mail über die Änderung informieren. Eine aktive Zustimmung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Der Nutzer kann redaktionellen Änderungen innerhalb von 30 Tagen widersprechen; in diesem Fall gilt für den Nutzer weiterhin die bisherige Fassung bis zum nächsten regulären Vertragsanpassungszeitpunkt.
(4) Sonderkündigungsrecht: Stimmt der Nutzer einer wesentlichen Änderung gemäß Absatz 2 nicht zu, so steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zum geplanten Inkrafttretens-Datum zu. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung gelten die bisherigen AGB fort. Alternativ kann der Nutzer den Vertrag zu den alten Konditionen bis Vertragsende fortführen, sofern die Fortführung für den Anbieter zumutbar ist (z.B. keine gesetzliche oder technische Unmöglichkeit).
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters (Oberhausen), sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
(4) Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(5) Abtretung durch den Nutzer: Der Nutzer darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen.
(6) Vertragsübertragung bei Rechtsformwechsel / Umfirmierung des Anbieters (Antizipierte Zustimmung): Der Anbieter ist derzeit ein Einzelunternehmen (Stephan Grundmeyer). Es ist beabsichtigt, den Geschäftsbetrieb in naher Zukunft in eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft (UG [haftungsbeschränkt] oder GmbH) zu überführen. Der Nutzer stimmt mit Abschluss dieses Vertrags bereits jetzt ausdrücklich und unwiderruflich zu, dass der Anbieter sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis (einschließlich aller Anlagen, Nebenvereinbarungen und des AVV) im Wege der rechtsgeschäftlichen Vertragsübernahme nach § 415 BGB auf ein vom Inhaber gegründetes oder übernommenes Nachfolgeunternehmen (UG oder GmbH) übertragen darf, sofern folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
- Alleiniger oder wesentlich beherrschender Gesellschafter des Nachfolgeunternehmens ist der bisherige Inhaber des Einzelunternehmens oder eine von ihm kontrollierte Holding.
- Der bisherige Leistungsumfang, die technische Infrastruktur und das Datenschutzniveau bleiben mindestens unverändert.
- Das Nachfolgeunternehmen tritt in sämtliche Verpflichtungen aus diesen AGB, der Datenschutzerklärung, dem AVV und dem SLA vollumfänglich ein.
- Der Anbieter informiert den Nutzer mindestens 30 Tage vor Wirksamkeit der Übertragung in Textform (E-Mail) über die Umfirmierung unter Angabe der neuen Firmierung, Anschrift, Handelsregister-Nummer und USt-IdNr des Nachfolgeunternehmens.
- Der bisherige Inhaber übernimmt als Gesamtschuldner die Haftung für alle zum Zeitpunkt der Übertragung bereits entstandenen Ansprüche des Nutzers.
(7) Außerordentliches Kündigungsrecht bei Umfirmierung: Im Falle einer Vertragsübertragung gemäß Absatz 6 steht dem Nutzer ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt der geplanten Wirksamkeit der Übertragung zu. Die Kündigung ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung gegenüber dem Anbieter bzw. seinem Nachfolgeunternehmen in Textform zu erklären. Übt der Nutzer dieses Recht nicht aus, gilt die Übertragung als akzeptiert.
(8) Datenschutz bei Umfirmierung: Das Nachfolge- unternehmen tritt auch als neuer Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO in den AVV ein. Eine gesonderte Einwilligung in die Datenverarbeitung ist hierfür nicht erforderlich, da die Daten weiterhin zum selben Zweck und unter identischen Bedingungen verarbeitet werden. Der Nutzer wird über die Änderung des Verantwortlichen gemäß Art. 14 DSGVO informiert.
(9) Sonstige Umstrukturierungen: Für sonstige Fälle der Umwandlung nach dem UmwG (Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung) gelten die gesetzlichen Regelungen (insbesondere § 324 UmwG), in deren Rahmen Verträge grundsätzlich ohne gesonderte Zustimmung des Nutzers auf den Rechtsnachfolger übergehen.