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Meine Personalakte in der App

Was über Sie als beschäftigte Person gespeichert ist, offene Unterweisungen bestätigen und Ihre Daten als Auskunft mitnehmen.

Meine Personalakte in der App

In der App finden Sie unter Profil → Meine Personalakte, was Ihr Betrieb über Sie als beschäftigte Person gespeichert hat. Die Seite ist zum Lesen da; ändern können Sie dort nichts. Sie zeigt immer nur Ihre eigenen Daten — die Akte einer Kollegin oder eines Kollegen lässt sich hier nicht öffnen.

Unterweisungen

Ganz oben stehen Ihre Unterweisungen, die noch offenen zuerst, mit der Zahl der offenen daneben. Mit einem Tippen auf eine Unterweisung (rechts steht Lesen) klappen Sie den Text auf, mit Schließen wieder zu. Darunter bestätigen Sie mit dem Knopf „Ich habe den Inhalt dieser Unterweisung gelesen und zur Kenntnis genommen.". Danach steht dort „Zur Kenntnis genommen am …".

Ist für eine Unterweisung zusätzlich eine Unterschrift auf Papier vorgesehen, sagt die App das dazu: Die Bestätigung in der App ist keine Unterschrift. Wie Ihr Betrieb Unterweisungen anlegt, steht in Unterweisungen.

Was in Ihrer Akte steht

  • Mein Arbeitsvertrag — Beginn, Befristung, Tätigkeit, Arbeitsort, Wochenstunden, Urlaubstage sowie die Daten, an denen der Vertrag unterzeichnet und ausgehändigt wurde.
  • Dokumente in meiner Akte — mit Öffnen sehen Sie das Dokument. Hat ein Nachweis ein Ablaufdatum, steht es dabei; ist es überschritten, steht dort „abgelaufen". Dokumente, die aus der Akte genommen wurden, bleiben gespeichert, solange eine Aufbewahrungsfrist läuft.
  • Wer in meine Akte gesehen hat — wer wann welches Dokument Ihrer Akte geöffnet hat.

Konnte ein Teil nicht geladen werden, sagt die Seite das oben, statt ihn leer zu zeigen.

Ihre Daten mitnehmen

Unter Meine Daten mitnehmen erzeugt Auskunft als Datei eine Kopie Ihrer Beschäftigtendaten mit den Angaben, die Art. 15 Abs. 1 DSGVO dazu nennt — Zwecke, Empfänger, Speicherdauer und Ihre Rechte. Die Datei sagt auch, welche Daten sie nicht umfasst.

Am Ende der Seite steht der Hinweis auf § 83 BetrVG: das Recht, in die eigene Personalakte Einsicht zu nehmen, und die Möglichkeit, eine eigene Erklärung zur Akte beifügen zu lassen — dafür wenden Sie sich an die Personalverwaltung Ihres Betriebs.

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