Trust Center · Selbstauskunft Art. 21 NIS2-RL

Stand: 2026-06-01

Selbstauskunft, keine Zertifizierung im Sinne von Art. 24 NIS2-RL.

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NIS2 bei NexDeck

Kurzfassung

NexDeck setzt die zentralen Maßnahmen-Kategorien nach Art. 21 NIS2-Richtlinie als Plattform-Sicherheits-Baseline um. Eine formale Konformitätsbescheinigung ist im NIS2-Rahmen für Einrichtungen unserer Größenordnung gesetzlich nicht vorgesehen (Art. 24 NIS2 ist Mitgliedstaaten-optional; in Deutschland nicht umgesetzt).

Diese Seite zeigt transparent, welche Maßnahmen-Kategorien nach Art. 21 Abs. 2 NIS2-Richtlinie umgesetzt sind und wie wir NIS2-pflichtige Kunden in ihrer Lieferkette unterstützen können.

Unsere Rolle im NIS2-Ökosystem

NexDeck ist nach der Betroffenheitsprüfung des BSI (interne Selbstklassifizierung, Stand 2026-06-01) selbst nicht direkt als „wesentliche" oder „wichtige" Einrichtung im Sinne der §§ 28, 29 BSIG eingestuft. Als SaaS-Anbieter sind wir jedoch mittelbar relevant: NIS2-pflichtige Kunden müssen nach Art. 21 Abs. 2 lit. d NIS2 die Sicherheit ihrer Lieferkette gewährleisten — und dazu zählen SaaS-Lieferanten.

Wir verstehen diese Verantwortung als Verpflichtung gegenüber unseren Kunden und setzen die NIS2-Maßnahmen-Kategorien als Plattform-Sicherheits-Baseline um.

Umgesetzte Maßnahmen nach Art. 21 Abs. 2 NIS2-RL

Maßnahmen-Kategorie (Art. 21 Abs. 2)Umsetzungs-StatusBeleg
(a) Risikoanalyse + IT-Sicherheits-KonzepteTEILWEISE/trust/tom §1, §11
(b) Bewältigung von Sicherheits-VorfällenTEILWEISEIncident-Response-Runbook
(c) Aufrechterhaltung des Betriebs (BCM)TEILWEISERTO 4h / RPO 1h, Supabase PITR 7d
(d) Lieferketten-SicherheitLIVE/subprocessors (25 Anbieter, 3-Wege-Sync)
(e) Sicherheit bei Beschaffung/Entwicklung/WartungLIVECI mit Trivy + OSV + Semgrep + Nuclei
(f) WirksamkeitsbewertungLIVEPen-Test 2026-05 (0 Findings / 3.009 Requests)
(g) Cyber-Hygiene + SchulungenPLANNEDOnboarding-Programm in Vorbereitung
(h) KryptographieLIVETLS 1.3, AES-256-GCM at-rest, RBAC mit RLS
(i) Personalsicherheit + ZugangskontrolleTEILWEISERBAC 8 Rollen + 33 Permissions
(j) Multi-Faktor-AuthentifizierungTEILWEISETOTP-MFA verfügbar, Hardware-Keys geplant

Substanz-Score (Selbsteinschätzung): Rund 70-75% der Maßnahmen-Kategorien sind substantiell umgesetzt. Die verbleibenden Lücken (g) und Formalisierung (c) werden bis Q3 2026 geschlossen.

Externe Wirksamkeitsnachweise

  • Penetrations-Test 2026-05: Nuclei v3 mit 782 Standard-Templates auf 3.009 Requests gegen Production-Domain. Ergebnis: 0 Findings. Bericht-Auszug für Vendor-Assessments auf Anfrage unter NDA.
  • Daily Vulnerability-Scans: Trivy + OSV-Scanner in CI, npm-audit kontinuierlich.
  • Quartalsweise TOM-Reviews: Über internes /tom-review-Skill alle drei Monate.

Was wir NICHT behaupten

NexDeck ist nicht „NIS2-zertifiziert" — die NIS2-Richtlinie sieht für unsere Größenordnung kein verpflichtendes Zertifizierungs-Verfahren vor (Art. 24 NIS2 ist Mitgliedstaaten-optional; in Deutschland nicht umgesetzt). Werbung mit Pseudo-Zertifikaten wäre nach §5 UWG irreführend — daher bewusster Verzicht.

Eine verbindliche Bewertung Ihrer eigenen NIS2-Pflichten oder der Konformität Ihrer Lieferanten kann ausschließlich durch das BSI, eine akkreditierte Prüfstelle oder qualifizierte Rechtsberatung erfolgen.

Wie wir Sie als NIS2-pflichtigen Kunden unterstützen

  1. Sub-Processor-Transparenz: 25 Sub-Auftragsverarbeiter, 3-Wege-Sync zwischen Trust-Center, AVV-Annex und Banner.
  2. Incident-Notification: Vertraglich zugesichert binnen 24 Stunden nach Kenntnis (siehe AVV §7a, Block 4).
  3. Auditierbarkeit: Vollständige Audit-Logs nach DSGVO Art. 30 + Aufbewahrung nach NIS2-Mindeststandards.
  4. TOM-Dokument auf Anfrage: Detail-Version unter NDA verfügbar; Public-Version unter /trust/tom.

Kontakt

Letzte Aktualisierung: 2026-06-01

Nächste Pflicht-Review: 2026-09-01 (quartalsweise nach §38 Abs. 1 BSIG sinngemäß angewendet)

Pflicht-Hinweise

NexDeck ist nach der eigenen Betroffenheitsprüfung (Selbstklassifizierung 2026-06-01) keine direkt regulierte Einrichtung im Sinne der NIS2-Richtlinie. Die Umsetzung der Maßnahmen nach Art. 21 NIS2-RL erfolgt freiwillig als Plattform-Sicherheits-Baseline und zur Unterstützung NIS2-pflichtiger Kunden. Eine verbindliche Bewertung der eigenen NIS2-Pflichten kann ausschließlich durch das BSI, eine akkreditierte Prüfstelle oder qualifizierte Rechtsberatung erfolgen.
Anbieter: Kre8ive Evolution GmbH i.G. (in Gründung — HRB-Eintragung ausstehend). Bis zur Eintragung gilt für rechtsgeschäftliche Handlungen §11 Abs. 2 GmbHG (Handelndenhaftung).

Wording-Quelle: docs/internal/nis2-wording-guide.md · Fragen: compliance@nexdeck.app