Vorabfreigabe vor Arbeitsbeginn
Wie Sie sich eine Stundenlohn-, Nachtrags- oder sonstige Leistung VOR Beginn der Arbeit vom Auftraggeber bestätigen lassen — vor Ort, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich.
Vorabfreigabe vor Arbeitsbeginn
Bevor eine Stundenlohn-Leistung (Regie), ein Nachtrag oder eine andere zusätzliche Leistung begonnen wird, lässt sich die Zustimmung des Auftraggebers hier festhalten — über das Projekt, in der mobilen Ansicht. Das ist nicht dasselbe wie die Leistungsbestätigung am Ende: Dort wird bestätigt, dass etwas erbracht wurde; hier wird vorab vereinbart, dass etwas begonnen werden darf.
Erfassen können nur Inhaber, Administrator oder Betriebsleiter (Manager) — bei VOB/B-Verträgen knüpft § 2 Abs. 10 VOB/B die Vergütung als Stundenlohnarbeit an eine Vereinbarung vor ihrem Beginn. Andere Rollen, etwa Monteur:innen, sehen diese Fläche nicht.
Die Vorabfreigabe gibt es in den Bau-Gewerken (Maler, Dach, Boden, Fliesen, Trockenbau) — dort, wo auch der Reiter Aufwandsnachweise am Projekt erscheint. In anderen Branchen fehlt die Kachel in der mobilen Projektansicht.
Was Sie angeben
- Was wird ausgeführt — ein Freitext, Sie können offene Aufgaben des Projekts per Klick übernehmen.
- Name des Auftraggebers.
- Wie wird abgerechnet — Stundenlohn, Pauschal, Wartungsvertrag, Gewährleistung oder Kulanz.
- Wie kam die Zustimmung zustande — vor Ort, mündlich, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich.
Beträge: Wertersatz und Nachtrag
Einen Wertersatz-Betrag geben Sie nicht ein. Wählen Sie den Beginn vor
Ablauf der Widerrufsfrist, enthält der Text, den der Auftraggeber unterschreibt,
einen Satz zum Wertersatz. Seit der Fassung vom 05.10.2026 (Kennung
2026-10-05b) ist das der Hinweis für Dienstleistungen aus dem amtlichen
Muster der Widerrufsbelehrung, in Ich-Form und mit Ihrem Firmennamen.
Sinngemäß steht dort: Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Leistung während
der Widerrufsfrist beginnt, hat er Ihnen einen angemessenen Betrag zu zahlen,
der dem Anteil der bis zur Mitteilung des Widerrufs erbrachten Leistungen am
vertraglich vorgesehenen Gesamtumfang entspricht. Eine feste Zahl steht dort
nicht. Den genauen Wortlaut zeigt die Seite vor der Unterschrift. Es ist
derselbe Absatz, den Verbraucher bei der Online-Annahme eines Angebots sehen —
dort in der Sie-Form.
Bereits unterschriebene Vorabfreigaben behalten den Wortlaut, den der Auftraggeber damals gesehen hat — sie werden nicht nachträglich geändert.
Bei einem Nachtrag können Sie einen Betrag angeben, müssen es aber nicht: Lassen Sie das Feld leer, hält die Erklärung fest, dass der Preis noch nicht vereinbart ist.
Erklärungen einzeln bestätigen
Vor der Unterschrift zeigt die Seite den Wortlaut, den der Auftraggeber zu Kenntnis nehmen muss — zum Vorlesen oder Zeigen, mit einem Haken je Erklärung. Erst wenn jede Erklärung einzeln bestätigt ist, lässt sich unterschreiben.
Wenn der Auftraggeber nicht vor Ort ist
Bei „Telefonisch" oder „Per E-Mail" schicken Sie stattdessen einen Link: Der Auftraggeber liest die Erklärungen auf seinem eigenen Gerät, bestätigt sie einzeln und unterschreibt dort — ein eigenes Benutzerkonto braucht er dafür nicht. Noch nicht unterschriebene Links sehen Sie gesammelt und können sie mit einem Pflichtgrund zurückziehen, zum Beispiel wenn einer versehentlich an die falsche Adresse ging.