Datenschutz für Termin-Einladungen

Stand: 8. Mai 2026

Hinweis zum Datenschutz bei Gruppen-Einladungen: Bei Einladungen an mehrere Personen wird BCC-Versand verwendet. Ihre E-Mail-Adresse ist für die anderen Empfänger der Einladung nicht sichtbar.

Ihre Daten in dieser Einladung

Sie wurden zu einem Termin eingeladen. Nachfolgend informieren wir Sie gemäß Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

Verantwortlicher:Ihr Terminpartner (das einladende Unternehmen) ist Verantwortlicher gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO. NexDeck verarbeitet als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) im Auftrag des einladenden Unternehmens.
Verarbeitete Daten:Name und E-Mail-Adresse (aus der Termin-Einladung)
Zweck:Termin-Koordination und -Kommunikation
Rechtsgrundlage:Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse (Termin-Koordination im geschäftlichen Kontext)
Empfänger:Ausschließlich die in der Termin-Einladung genannten Personen sowie das einladende Unternehmen. Keine Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken.
Speicherdauer:Bis zur Termin-Durchführung, danach maximal 90 Tage für die Termin-Dokumentation, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.

Auftragsverarbeiter (NexDeck)

Die Termin-Einladung wurde über die NexDeck-Plattform versendet. NexDeck (Kre8ive Evolution, Stephan Grundmeyer, Kastellstr. 34, 46147 Oberhausen) handelt dabei als Auftragsverarbeiter und hat keinen eigenen Zugriff auf Ihre Daten für Marketing- oder Analytics-Zwecke. Kontakt: datenschutz@nexdeck.de

Ihre Rechte

  • Auskunft (Art. 15 DSGVO): Welche Daten das einladende Unternehmen über Sie gespeichert hat.
  • Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Korrektur unrichtiger Daten.
  • Löschung (Art. 17 DSGVO): Löschung Ihrer Daten, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
  • Widerspruch (Art. 21 DSGVO): Widerspruch gegen die Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen.

Bitte richten Sie Anfragen direkt an das einladende Unternehmen. Unterstützung durch NexDeck erfolgt gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO.

Beschwerderecht

Sie haben das Recht, sich bei der für den Verantwortlichen zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Eine Übersicht aller deutschen Aufsichtsbehörden finden Sie unter bfdi.bund.de. Für NexDeck selbst ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) zuständig.