Datenschutz für Termin-Einladungen

Stand: 24. September 2026

Hinweis zum Datenschutz bei Gruppen-Einladungen: Termin-E-Mails, die NexDeck verschickt, gehen einzeln an jede eingeladene Person. Ihre E-Mail-Adresse steht dabei nicht in den E-Mails an die anderen Empfänger, und die Kalenderdatei im Anhang nennt nur Sie als Teilnehmer:in. Hat das einladende Unternehmen seinen Google- oder Microsoft-Kalender mit NexDeck verbunden, trägt NexDeck Sie dort als Gast in den Termin ein; für Einladungen, die dieser Kalenderdienst selbst verschickt, gelten dessen Einstellungen.

Ihre Daten in dieser Einladung

Sie wurden zu einem Termin eingeladen. Nachfolgend informieren wir Sie gemäß Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

Verantwortlicher:Ihr Terminpartner (das einladende Unternehmen) ist Verantwortlicher gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO. NexDeck verarbeitet als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) im Auftrag des einladenden Unternehmens.
Verarbeitete Daten:Name und E-Mail-Adresse (aus der Termin-Einladung)
Zweck:Termin-Koordination und -Kommunikation
Rechtsgrundlage:Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse (Termin-Koordination im geschäftlichen Kontext)
Empfänger:Die in der Termin-Einladung genannten Personen und das einladende Unternehmen; hat das Unternehmen seinen Google- oder Microsoft-Kalender verbunden, außerdem dieser Kalenderdienst über den Verbindungsdienst Unipile. Keine Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken.
Speicherdauer:Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse werden 90 Tage nach dem Ende des Termins aus dem Termin in NexDeck entfernt, bei Serienterminen 90 Tage nach dem Ende der Serie; der Termin selbst bleibt beim einladenden Unternehmen erhalten. Bei Serien ohne festes Ende und solange für das einladende Unternehmen eine Aufbewahrungssperre besteht (etwa wegen eines Rechtsstreits), werden die Angaben nicht automatisch entfernt. Nicht erfasst sind Kopien außerhalb des Termins, etwa in bereits versandten Einladungen, in Versand- und Zustellnachweisen oder in einem verbundenen Google- oder Microsoft-Kalender.

Wenn Ihre Termin-Einladung einen Online-Meeting-Link (Google Meet, Microsoft Teams oder Zoom) enthält, wurde dieser Link vom jeweiligen Drittanbieter erzeugt und vom einladenden Unternehmen an NexDeck weitergegeben. Der Link kann persönliche Zugangskennungen, Kenncodes oder Hinweise auf die veranstaltende Person enthalten.

Drittanbieter-Verantwortung: Der Meeting-Provider (Google Ireland Ltd., Microsoft Ireland Operations Ltd. oder Zoom Video Communications) ist eigener Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung während des Meetings (Audio, Video, Chat, ggf. Aufzeichnung). Bei Klick auf den Link gelten die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters zusätzlich zu dieser Information.

Rechtsgrundlage für die Bereitstellung des Links: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — Bereitstellung des Termin-Links als Kernfunktion der Termin-Koordination. Sie können jederzeit eine alternative Termin-Form (Telefon, Vor-Ort) beim einladenden Unternehmen anfragen, falls Sie das Online-Meeting nicht nutzen möchten.

Details zur Verarbeitung von Meeting-Links auf NexDeck-Seite finden Sie in der allgemeinen Datenschutzerklärung, Abschnitt 4e.5.

Auftragsverarbeiter (NexDeck)

Die Termin-Einladung wurde über die NexDeck-Plattform versendet. NexDeck — Kre8ive Evolution UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Grundmeyer, Kastellstr. 34, 46147 Oberhausen — handelt dabei als Auftragsverarbeiter und hat keinen eigenen Zugriff auf Ihre Daten für Marketing- oder Analytics-Zwecke. Kontakt: datenschutz@nexdeck.de

Ihre Rechte

  • Auskunft (Art. 15 DSGVO): Welche Daten das einladende Unternehmen über Sie gespeichert hat.
  • Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Korrektur unrichtiger Daten.
  • Löschung (Art. 17 DSGVO): Löschung Ihrer Daten, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
  • Widerspruch (Art. 21 DSGVO): Widerspruch gegen die Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen.

Bitte richten Sie Anfragen direkt an das einladende Unternehmen. Unterstützung durch NexDeck erfolgt gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO.

Beschwerderecht

Sie haben das Recht, sich bei der für den Verantwortlichen zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Eine Übersicht aller deutschen Aufsichtsbehörden finden Sie unter bfdi.bund.de. Für NexDeck selbst ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) zuständig.