Anlage 1 zu den AGB: NEX-Credits

Anlage im Sinne des § 1 Abs. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Stand: 20. August 2026 · Fassung 2026-08-20.6

§ 1 Gegenstand und Verhältnis zu den AGB

(1) Diese Anlage regelt Erwerb, Umrechnung, Gültigkeit und Einlösung von NEX-Credits (nachfolgend „Credits“). Sie gilt ergänzend zum Hauptteil der AGB. Bei Widersprüchen gilt für den in dieser Anlage geregelten Gegenstand diese Anlage, im Übrigen der Hauptteil (§ 1 Abs. 4 AGB).

(2) Credits sind eine freiwillige Zusatzleistung. Ein Vertrag über Credits kommt ausschließlich durch einen Kauf nach § 3 zustande. Ohne einen solchen Kauf entstehen aus dieser Anlage keine Pflichten des Nutzers, insbesondere kein Entgelt.

(3) Credits sind eine Zusatzleistung im Sinne des § 8 Abs. 2d AGB; die dort geforderten Angaben ergeben sich aus § 4 und Anhang 1.

§ 2 Was Credits sind

(1) Ein Credit ist eine Recheneinheit, gegen die der Nutzer KI-gestützte Funktionen der NexDeck-Plattform beziehen kann. Credits berechtigen ausschließlich zum Bezug von Leistungen des Anbieters.

(2) Credits sind kein gesetzliches Zahlungsmittel, kein Wertpapier und keine Forderung auf Auszahlung von Geld. Sie können nicht zum Erwerb von Leistungen Dritter eingesetzt werden.

(3) Es werden zwei Arten geführt und getrennt ausgewiesen: erworbene Credits (nach § 3 gekauft) und Bonus-Credits (vom Anbieter unentgeltlich gutgeschrieben). Nach § 9 Abs. 4 angerechnete Credits gelten als erworbene Credits. Beide Arten sind zwölf Monate ab ihrer Gutschrift einlösbar (§ 9). Sie unterscheiden sich in der Reihenfolge des Verbrauchs (§ 8) und darin, dass nur erworbene Credits angerechnet werden (§ 9 Abs. 4 bis 6).

§ 3 Erwerb

(1) Credits können ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB erwerben (§ 1 Abs. 2 AGB). Der Nutzer erklärt beim Kauf, dass er die Credits für sein Unternehmen bezieht.

(2) Der Erwerb setzt eine Rechnungsanschrift in Deutschland voraus. Der Anbieter weist Bestellungen mit einer Umsatzsteuer-Identifikations­nummer eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union zurück.

(3) Zum Kauf berechtigt sind Benutzerkonten mit einer der Rollen Inhaber:in, Administrator:in oder Buchhaltung. Für andere Rollen ist der Guthabenbereich nicht zugänglich. Der Mandant bestimmt über die Rollenvergabe, wer für ihn Credits erwirbt.

(4) Der Kauf erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Akzeptiert werden Kreditkarte und SEPA-Lastschrift. Die Credits werden dem Nutzerkonto nach Eingang der Zahlungsbestätigung gutgeschrieben.

(5) Ein Mindest- oder Höchstbestellwert besteht nicht; erworben werden jeweils die in Anhang 1 ausgewiesenen Pakete.

§ 4 Preise

(1) Die Preise der Pakete ergeben sich aus Anhang 1. Sie sind Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer; es kommt keine Umsatzsteuer hinzu (§ 8 Abs. 1 Satz 3 AGB).

(2) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss geltende Fassung des Anhangs 1. Eine spätere Änderung der Preise oder der Paketgrößen wirkt ausschließlich für künftige Käufe; bereits erworbene Credits bleiben nach Menge, gezahltem Betrag und Gültigkeit unberührt (§ 9 Abs. 7).

(3) Das Entgelt ist mit dem Kauf sofort fällig. § 8 Abs. 4 Satz 1 AGB (Zahlungsziel von 14 Tagen) gilt für Credits nicht.

§ 5 Rechnung

(1) Über den Erwerb stellt der Anbieter eine Rechnung aus. Sie weist Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag gesondert aus und wird dem Nutzer elektronisch übermittelt.

(2) Die Einlösung von Credits löst keine weitere Rechnung und keinen gesonderten Steuerausweis aus. Verbrauchsübersichten in der Anwendung dienen der Information und sind keine Rechnungen.

§ 6 Einlösung

(1) Credits werden für KI-gestützte Funktionen der Plattform eingelöst. Der Anbieter weist in der Anwendung aus, welche Funktionen Credits verbrauchen.

(2) Credits sind ausschließlich für Leistungen einlösbar, die dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegen. Für ermäßigt besteuerte oder steuerfreie Leistungen können Credits nicht eingesetzt werden.

(3) Die Einlösung ist auf das umsatzsteuerliche Inland beschränkt. Nicht zum Inland gehören nach § 1 Abs. 2 Satz 1 UStG unter anderem das Gebiet von Büsingen, die Insel Helgoland und die Freihäfen.

(4) Reicht das Guthaben für eine Aktion nicht aus, wird nichts abgebucht und die Aktion nicht ausgeführt. Eine Teilabbuchung findet nicht statt.

§ 7 Umrechnung

(1) Wie viele Credits eine Aktion verbraucht, richtet sich nach den tatsächlichen Bezugskosten, die dem Anbieter für diese Aktion beim jeweiligen KI-Anbieter entstehen. Die Umrechnung ergibt sich aus Anhang 1.

(2) Der Verbrauch wird auf volle Credits aufgerundet. Je Aktion wird mindestens ein Credit abgebucht, auch wenn die Bezugskosten geringer sind.

(3) Die Abbuchung erfolgt nach Ausführung der Aktion anhand des tatsächlichen Verbrauchs. Vor der Ausführung wird lediglich geprüft, ob Guthaben vorhanden ist. Dadurch kann die jeweils letzte Aktion den Bestand geringfügig übersteigen; der übersteigende Betrag wird nicht nachgefordert.

§ 8 Verhältnis zum enthaltenen Kontingent

(1) Das im Tarif enthaltene monatliche KI-Kontingent (§ 4 Abs. 2 AGB) wird zuerst verbraucht. Credits werden erst herangezogen, wenn das Kontingent für den laufenden Monat erschöpft ist.

(2) Innerhalb der Credits wird stets die Gutschrift mit dem früheren Ablaufdatum zuerst verbraucht, unabhängig von der Art. Bei gleichem Ablaufdatum gehen Bonus-Credits vor. Gutschriften ohne Ablaufdatum (§ 9 Abs. 7) werden zuletzt verbraucht.

(3) Der Kauf von Credits ist unabhängig davon möglich, ob das Kontingent noch läuft.

(4) Der Tagesanteil des Kontingents (§ 4 Abs. 2 Satz 3 AGB) begrenzt die Geschwindigkeit des Verbrauchs. Ist er erreicht, können Credits ihn nicht ersetzen; die KI-Funktionen stehen dann bis zum Folgetag nicht zur Verfügung.

§ 9 Gültigkeit, Ablauf und Anrechnung

(1) Erworbene Credits sind ab ihrer Gutschrift zwölf Monate einlösbar. Danach sind sie nicht mehr einlösbar; eine Auszahlung in Geld findet nicht statt (§ 10 Abs. 1), und für Erstattungen gilt § 12. Absatz 4 regelt, wann nicht mehr einlösbare Credits bei einem späteren Kauf wieder einlösbar werden; Absatz 5 regelt, was gilt, wenn ein solcher Kauf nicht möglich ist.

(2) Bonus-Credits sind ab ihrer Gutschrift ebenfalls zwölf Monate einlösbar. Für sie gilt Absatz 6.

(3) Die Frist wird für jede Gutschrift gesondert berechnet. Die Anwendung weist den Bestand und das Ablaufdatum jeder Gutschrift aus.

(4) Anrechnung. Erwirbt der Nutzer ein Paket nach § 3, werden seine nicht mehr einlösbaren, nicht verbrauchten erworbenen Credits mit der Gutschrift des neuen Pakets wieder einlösbar. Das gilt für alle solchen Credits, unabhängig davon, wie lange das Ende ihrer Einlösbarkeit zurückliegt. Ihre Einlösbarkeit endet erneut zwölf Monate nach diesem Zeitpunkt; sie sind danach wieder nach diesem Absatz anrechenbar. Angerechnete Credits gelten als erworbene Credits und behalten für § 12 Abs. 3 und § 14 Abs. 2 den ursprünglich für sie gezahlten Bruttobetrag. Die Anrechnung erfolgt ausschließlich in Credits: der Preis des neuen Pakets bleibt unverändert. Sie ist nicht Gegenstand der Rechnung nach § 5 Abs. 1 und löst weder eine weitere Rechnung noch einen weiteren Steuerausweis aus.

(5) Ist ein Erwerb nach § 3 nicht möglich, weil der Anbieter keine Pakete mehr anbietet, den Erwerb gesperrt hat oder die mit Credits einlösbaren Funktionen eingestellt hat, so erstattet er auf Verlangen des Nutzers den auf dessen nicht mehr einlösbare, nicht verbrauchte erworbene Credits entfallenden Betrag nach Maßgabe des § 12 Abs. 3. Dasselbe gilt bei Beendigung des Hauptvertrages für die in diesem Zeitpunkt nicht mehr einlösbaren, nicht verbrauchten erworbenen Credits (§ 13 Abs. 3).

(6) Bonus-Credits werden unentgeltlich gewährt. Sie sind keine Gegenleistung für einen Kauf und werden nicht als Zugabe zu einem Paket zugesagt; der Nutzer erbringt für sie keine Zahlung und keine sonstige Leistung. Für das Ende ihrer Einlösbarkeit erfolgt deshalb, vorbehaltlich des Satzes 4, weder eine Erstattung noch eine Anrechnung nach Absatz 4. Werden Bonus-Credits künftig als Bestandteil eines entgeltlichen Angebots zugesagt, gilt für diese Gutschriften Absatz 4 entsprechend — sie werden dann angerechnet.

(7) Gutschriften, für die kein Ablaufdatum ausgewiesen ist, bleiben unbefristet einlösbar; Absatz 1 gilt für sie nicht. Das betrifft Credits, die vor dem Inkrafttreten dieser Fassung gutgeschrieben wurden.

§ 10 Keine Auszahlung, keine Übertragung

(1) Credits werden nicht in Geld ausgezahlt und nicht zurückgekauft.

(2) Credits sind nicht übertragbar — weder an Dritte noch an andere Nutzerkonten oder Mandanten der Plattform. Sie können nicht verpfändet oder abgetreten werden.

§ 11 Änderungen der Umrechnung

(1) Der Anbieter kann die Umrechnung nach Anhang 1 ändern, wenn sich seine Bezugskosten ändern. Er zeigt eine Änderung mindestens 30 Tage vor Wirksamkeit in Textform an.

(2) Führt eine Änderung dazu, dass eine gleichartige Aktion mehr Credits verbraucht als bisher, wird sie nur nach Maßgabe des § 12 Abs. 2 AGB wirksam. Das gilt auch, wenn die Änderung auf einem Wechsel des eingesetzten KI-Modells beruht (§ 11b Abs. 6 AGB).

(3) Änderungen zugunsten des Nutzers (geringerer Verbrauch je Aktion) kann der Anbieter sofort wirksam werden lassen.

§ 12 Erstattung

(1) Ein Anspruch auf Erstattung nicht verbrauchter Credits besteht nicht, soweit sich aus den folgenden Absätzen, aus § 9 Abs. 5 oder aus zwingendem Recht nichts anderes ergibt.

(2) Beruht ein Fehlbetrag auf einem Fehler des Anbieters — insbesondere auf einer fehlerhaften Abbuchung oder auf einer unterbliebenen Gutschrift, einschließlich einer unterbliebenen Anrechnung nach § 9 Abs. 4 —, schreibt der Anbieter die betroffenen Credits wieder gut.

(3) Erstattet der Anbieter im Einzelfall gleichwohl in Geld, bemisst sich die Erstattung nach dem für die betroffene Charge tatsächlich gezahlten Bruttobetrag, nicht nach dem zum Zeitpunkt der Erstattung geltenden Preis. Verbrauchte Credits werden angerechnet.

§ 13 Beendigung des Hauptvertrages

(1) Credits sind an das Vertragsverhältnis gebunden. Mit dessen Beendigung enden Bestand und Einlösbarkeit.

(2) Der Nutzer kann sein Guthaben bis zum Wirksamwerden der Beendigung unverändert einlösen. Der Anbieter weist in der Anwendung auf einen bestehenden Restbestand hin, sobald eine Kündigung vorliegt.

(3) Kündigt der Anbieter aus einem vom Nutzer nicht zu vertretenden Grund oder stellt er den Betrieb der Plattform ein, erstattet er den auf nicht verbrauchte, erworbene Credits entfallenden Betrag nach Maßgabe des § 12 Abs. 3. Endet der Vertrag aus einem anderen Grund, gilt dies für diejenigen erworbenen Credits, die im Zeitpunkt der Beendigung bereits nicht mehr einlösbar und nicht verbraucht waren (§ 9 Abs. 5 Satz 2); im Übrigen bleibt es bei Absatz 1 und 2.

§ 14 Rückbelastung

(1) Wird eine Zahlung nach der Gutschrift zurückgebucht (insbesondere Rücklastschrift oder Chargeback), entfallen die aus diesem Kauf gutgeschriebenen Credits. Wurden aus Anlass dieses Kaufs Credits nach § 9 Abs. 4 angerechnet, entfallen auch sie; sie sind dann in dem Umfang wieder nach § 9 Abs. 4 anrechenbar, in dem sie es vor der Anrechnung waren. Der Nutzer wird durch die Rückabwicklung nicht schlechter gestellt als vor dem Kauf.

(2) Waren die betroffenen Credits bereits ganz oder teilweise verbraucht, stellt der Anbieter den verbrauchten Anteil zum Preis der zugrunde liegenden Charge gesondert in Rechnung.

§ 15 Verfügbarkeit der übrigen Funktionen

Ein erschöpftes Credit-Guthaben führt ausschließlich zum Pausieren der KI-gestützten Funktionen. Alle übrigen Funktionen der Plattform bleiben unverändert nutzbar.

Anhang 1: Pakete und Umrechnung

Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss geltende Fassung dieses Anhangs; die Fassung ergibt sich aus dem Stand-Datum dieser Anlage.

Pakete

PaketCreditsPreis (brutto, inkl. 19 % USt.)
Starter1.00014,90 €
Pro5.00074,00 €
Business15.000222,00 €

Gültigkeit: zwölf Monate ab Gutschrift; danach Anrechnung auf einen Neukauf nach § 9 Abs. 4.

Umrechnung des Verbrauchs

Ein Credit entspricht einem Eurocent (netto) an Bezugskosten, die dem Anbieter für die KI-Leistung entstehen. Fallen die Bezugskosten in US-Dollar an, werden sie mit dem festen Umrechnungsfaktor 0,92 EUR je USD umgerechnet. Der so ermittelte Betrag wird nach § 7 Abs. 2 auf volle Credits aufgerundet, mindestens jedoch ein Credit je Aktion.

Beispiel: Bezugskosten von 0,05 USD ergeben 0,046 EUR; das sind 4,6 Credits und damit aufgerundet 5 Credits.