Trust Center · EU AI Act
KI-Transparenz nach Artikel 50 EU AI Act
Diese Seite erklärt, wie der KI-Assistent in NexDeck arbeitet, welche Drittanbieter beteiligt sind und welche Rechte Nutzerinnen und Nutzer haben. Sie ergänzt den Hinweis, den der Assistent beim ersten Öffnen anzeigt.
Anwendbarkeit: seit dem 2. August 2026 (Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 113 i. V. m. Art. 50). Den Hinweis nach Art. 50 Abs. 1, dass es sich um ein KI-System handelt, zeigen die Assistenten in der Oberfläche. Beim ersten Öffnen des Assistenten erscheint zusätzlich ein ausführlicher Hinweis mit den beteiligten Anbietern.
Was ist der KI-Assistent?
Der NexDeck-Assistent („Nex“) ist ein KI-System im Sinne von Art. 3 Nr. 1 EU AI Act. Er unterstützt bei Bedienung der Plattform — über Text-Chat, Sprache und kontextuelle Vorschläge. Er nutzt große Sprachmodelle und automatische Spracherkennung externer Anbieter.
Wir informieren Sie als Nutzerin oder Nutzer ausdrücklich darüber, dass Sie mit einem KI-System interagieren — auch wenn der Stil natürlich klingt. Das ist der Hinweis nach Art. 50 Abs. 1 EU AI Act.
Welche Anbieter sind beteiligt?
Ihre Eingaben werden zur Verarbeitung an die folgenden Unterauftragsverarbeiter übertragen. Die vollständige Liste mit Zwecken, Standorten und der Grundlage für das Datenschutzniveau finden Sie in der Liste der Unterauftragsverarbeiter.
Deepgram (USA, Verarbeitung über den EU-Endpunkt des Anbieters)
Umwandlung Ihrer Spracheingaben in Text. Audio und Transkripte werden am EU-Endpunkt des Anbieters in Echtzeit verarbeitet und nach der Umwandlung nicht dauerhaft gespeichert; die Nutzung Ihrer Daten zur Verbesserung der Modelle des Anbieters ist abgewählt. Konto-, Nutzungs-, Abrechnungs- und Telemetriedaten können über Verwaltungswege des Anbieters außerhalb des EWR laufen, und Personal des Anbieters außerhalb des EWR kann für Support und Administration auf Systeme zugreifen; Grundlage dafür sind die EU-Standardvertragsklauseln (Modul 3).
Google Cloud & AWS (Claude Sonnet/Haiku und Gemini über Vertex AI bzw. Bedrock, EU-Regionen)
Erzeugung der Antworten und Ausführung der Arbeitsschritte des Assistenten. Die Modelle laufen vorrangig über Google Cloud Vertex AI (Rechenzentrum Belgien sowie EU-weite Verarbeitung) und als Ausweichweg über AWS Bedrock (Rechenzentrum Frankfurt) — Ein- und Ausgaben bleiben beim jeweiligen Cloud-Anbieter. Anthropic PBC ist ausschließlich Lizenzgeber der Modelle und hat keinen Zugriff auf Ihre Inhalte; Ihre Daten werden nicht zum Training verwendet. Eine Weitergabe an Anthropic fände nur bei bestimmten besonders leistungsfähigen Modellen (Claude Fable 5 / Mythos 5) statt, die NexDeck nicht einsetzt.
Microsoft Azure (EU-Region, Speech Services)
Vorlesen der Antworten des Assistenten im Sprachmodus. Übertragen wird nur der vorzulesende Text, keine personenbezogenen Daten über das gesprochene Wort hinaus.
Aufgabenbereich und menschliche Aufsicht
Aufgabenbereich des Assistenten
Unterstützung bei Kundenverwaltung und Buchhaltung (Interessenten anlegen, Angebote und Rechnungen nachschlagen, Maße per Sprache erfassen, Termine und Aufgaben planen). Keine rechtsverbindlichen Entscheidungen, keine endgültigen Buchungen ohne menschliche Bestätigung.
Menschliche Aufsicht (Art. 14 KI-VO)
Jede vom Assistenten vorgeschlagene Aktion mit rechtlicher oder finanzieller Wirkung (z. B. Rechnung erstellen, E-Mail versenden, Vertrag finalisieren) erfordert eine explizite Bestätigung durch die Nutzerin / den Nutzer. Für die GoBD relevante Dokumente werden ausschließlich über die Oberfläche festgeschrieben.
Notstopp
Jede laufende KI-Aktion lässt sich jederzeit über den Stopp-Knopf oder durch Schließen des Assistenten-Fensters (auch mit der Esc-Taste) abbrechen. Dabei werden auch Seitenwechsel verworfen, die der Assistent vorgeschlagen, aber noch nicht ausgeführt hat.
Grenzen des Modells
Antworten können sachlich falsch, veraltet oder lückenhaft sein. Der Assistent ersetzt keine fachliche Beratung (z. B. Steuer-, Rechts- oder Compliance-Beratung). Nutzerinnen und Nutzer prüfen die Ausgaben eigenverantwortlich.
Rechtsgrundlage und Verantwortlichkeit
EU AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689 — Art. 50 Abs. 1
Anbieter stellen sicher, dass natürliche Personen darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren — wenn dies nicht offensichtlich ist. NexDeck setzt das durch den Hinweis beim ersten Öffnen des Assistenten und die dauerhafte Kennzeichnung „KI-Assistent“ in der Kopfzeile des Assistenten um.
EU AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689 — Art. 50 Abs. 5
Informationen müssen klar, eindeutig und barrierefrei spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion bereitgestellt werden. Der Hinweis im Assistenten und diese Seite sind auf Deutsch verfasst, für Bildschirmleser ausgezeichnet und mit der Tastatur bedienbar.
DSGVO Art. 13
Verarbeitungstransparenz bei Erhebung personenbezogener Daten. Details zur Verarbeitungsgrundlage, Speicherdauer und Subprozessoren stehen zusätzlich in der Datenschutzerklärung sowie im AVV-Addendum für Sprach-Verarbeitung.
EU AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689 — Art. 99 Abs. 4
Bußgeldrahmen bei Verstoß gegen Art. 50: bis zu 15.000.000 EUR oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Den Hinweis auf die KI-Interaktion zeigen die Assistenten unmittelbar in der Oberfläche; wie wir die Kenntnisnahme festhalten, steht im folgenden Abschnitt.
Nachweis der Kenntnisnahme
Sobald Sie den ausführlichen Hinweis im Assistenten mit „Verstanden“ bestätigen, vermerkt NexDeck das in seinem Prüfprotokoll, zugeordnet zu Ihrem Betrieb und Ihrem Benutzerkonto — mit Zeitpunkt und Fassung des angezeigten Hinweises. Der Eintrag dient ausschließlich als Nachweis gegenüber der Marktüberwachungsbehörde (in Deutschland: Bundesnetzagentur). Wie lange er aufbewahrt wird, steht in der Datenschutzerklärung. Die Bestätigung ist keine Einwilligung, sondern hält nur fest, dass der Hinweis angezeigt wurde.
Sie können die Bestätigung jederzeit zurücksetzen, indem Sie die gespeicherten Websitedaten für NexDeck in Ihrem Browser löschen — beim nächsten Öffnen des Assistenten erscheint der Hinweis erneut.
Kontakt für Fragen
Fragen zum Einsatz von KI bei NexDeck, zur Funktionsweise des Modells oder zu konkreten Ausgaben richten Sie bitte an compliance@nexdeck.de. Wir antworten innerhalb von 5 Werktagen.
Beschwerden über die KI-Funktionen können zusätzlich an die Marktüberwachungsbehörde gerichtet werden (in Deutschland: Bundesnetzagentur, ab dem 2. August 2026 zuständig für die KI-Marktüberwachung gemäß KI-MarktüberwG).